Abrechnung
Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbeitrag gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Dieser beträgt 131 Euro monatlich (bis zu 1.572 Euro im Jahr). Diese Leistung kann zur Unterstützung im Alltag und haushaltsnahen Dienstleistungen eingesetzt werden. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad und wird dem Pflegenden ausgezahlt. Diese Mittel sind frei verfügbar für Ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung.
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro / Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro / Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro / Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro / Monat
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege erhalten Sie ab Pflegegrad 2. Dabei werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr von der Pflegeversicherung erstattet. Falls das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Verhinderungspflege auf insgesamt 3.538 Euro pro Jahr.
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen werden durch die Pflegekassen bereitgestellt, sofern die zu pflegende Person auf einen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreift. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen.
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro / Monat
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro / Monat
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro / Monat
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro / Monat